Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GfSW mbH und den Datenschutz ihrer Neukunden Verkaufs- und Reparaturbedingungen, Fassung vom 25.06.2007
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen und Reparaturleistungen; bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kunden gelten unsere AGB in ihrer jeweils aktuellen, in unseren Katalogen und auf den Rechnungsrückseiten abgedruckten Fassung auch für künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an. Im elektronischen Geschäftsverkehr gelten zusätzlich unsere unter www.gfsw.net veröffentlichten Bedingungen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind, soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch stehen, für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. Unsere Angebote sind freibleibend; technische Angaben, Abbildungen in unseren Katalogen, Produktbeschreibungen und dgl. sind unverbindlich. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung von Aufträgen befugt; ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er mit Rechnungsstellung schriftlich bestätigt und die Ware ausgeliefert ist. Individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen, Zusicherungen oder Garantien für unsere Waren, Angaben über besondere Rabatte, Boni, Lieferfristen, Reparaturdauer und -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung oder Niederlassung, es sei denn, dass für mündliche Erklärungen nach Handelsrecht oder Rechtsscheingrundsätzen Vertretungsmacht besteht. Selbständige Beratungsverträge gehen wir nicht ein.
3. Bei Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE-Bestimmungen vorgeschriebene Arbeiten auch ohne ausdrücklichen Auftrag aus, soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar ist. Kostenvoranschläge erteilen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch.
4. Zu unseren angegebenen Preisen kommt die gesetzliche MwSt hinzu. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig, es sei denn das ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Verlängerte Zahlungsziele (Zahlungsstundungen) gewähren wir nur unter der Bedingung, dass diese vom Kunden eingehalten werden. Bei Überschreitung der Fälligkeit oder eines vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, außer unseren gesetzlichen Ansprüchen ab Verzugseintritt bereits ab Zugang der Rechnung vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen, mindestens 8% p.a. zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Auskunfts- und Mahnkosten, können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal mit 20,00 € geltend machen. Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto an. Zahlungen rechnen wir zunächst auf Zinsen und Kosten an. Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder Eintritt der Insolvenz des Kunden werden sämtliche noch offenen Rechnungen, auch wenn für diese ein verlängertes Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig. Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.
5. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden im Inland. Wir liefern frei Haus. Dabei sind wir berechtigt, einen Versandkostenanteil bis 10,00 € in Rechnung zu stellen. Warenlieferungen an Kunden, mit denen keine laufenden Geschäftsbeziehungen bestehen, können per Nachnahme erfolgen. Mehrkosten für Eilversand, Lieferung ins Ausland, verauslagte Kosten für unfrei an uns versendete Sachen sowie Kosten aus der Weitersendung zur Reparatur eingereichter Produkte an zentrale Reparaturstellen und Rücksendung an den Kunden hat uns dieser zu erstatten. Ist bei Reparaturleistungen Abholung der reparierten Sache durch den Kunden vereinbart und holt dieser sie nicht innerhalb einer Woche ab Zugang unserer Mitteilung ab, so sind wir berechtigt, angemessene Lagergebühren zu berechnen und/oder den Gegenstand per Nachnahme an den Kunden zu übersenden. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine ihm repariert zugesandte Sache an uns zurücksendet, es sei denn, es läge eine berechtigte Reklamation vor. In jedem Falle entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache, auch wenn sie nicht im Eigentum des Kunden steht, für uns ein Vertragspfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag; deshalb sind wir bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung nach entsprechender Ankündigung auch berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.
6. Unsere Lieferungen einschließlich eventueller Zugaben ("Naturalrabatte") erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware ist pfleglich zu behandeln und darf nur bestimmungsmäßig verwendet werden. Insbesondere darf sie ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Waren tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunternehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das uns vorbehaltene Eigentum sowie die uns abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit und solange diesem gegenüber Forderungen zu unseren Gunsten bestehen (Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde bleibt, solange er sich nicht in Verzug befindet, zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Nehmen wir auf Kaufpreiszahlungen erfüllungshalber Schecks und/oder Wechsel an, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit deren ordnungsgemäßer Einlösung.
7. Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel im Sinne der §§ 377, 378 HGB und/oder Fehler in der Rechnung unverzüglich zu rügen. Bei etwaigen Mängeln an den von uns gelieferten Produkten oder an unseren Reparaturen sind wir zur Nacherfüllung - nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung - berechtigt. Schlägt diese fehl, so kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt - gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Ablieferung - 12 Monate, es sei denn, es bestünde –wie bei bestimmten Baustoffen- kraft Gesetzes zwingend eine längere Verjährungsfrist oder wir hätten gesondert Garantien oder Servicezusagen (z.B. Reparatur-Kostenlimits) erteilt. Zum Nachweis des Mangels und der Einhaltung der Verjährung- bzw. Garantiefrist bitten wir, uns das defekte Produkt einschließlich zugehöriger Rechnung vorzulegen bzw. durch unseren auf Anfrage bekanntzugebenden Vertragsspediteur zu übersenden. - Im übrigen sind Warenrücknahme oder Umtausch ausgeschlossen; im Fall von Kulanz-Rücknahmen sind wir berechtigt, von der Gutschrift einen angemessenen, von uns zu bestimmenden Abschlag für Wertverlust und Handlungskosten vorzunehmen.
8. Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. DlN-Normen und Baurecht) ist in jedem Falle Sache unserer Kunden, sodass wir für Schäden, die durch Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen sollten, nicht haften. Im Übrigen ist unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sämtliche Schäden - ausgenommen die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder von Garantien, soweit gesetzlich erforderlich - ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last liegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei online-Bestellungen gilt ergänzend der dort veröffentlichte Haftungsausschluss.
9. Unsere üblichen Lieferfristen (2-3 Tage nach Verfügbarkeit) und besondere, von uns verbindlich gemäß Nr. 2 zugesagte Lieferfristen werden durch Ereignisse höherer Gewalt,, Betriebs- oder Verkehrsstörungen in angemessenem Umfang verlängert. Außerdem können wir vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden kann.
10. In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers Herrsching. Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Technische, Sortiments- und Preisänderungen vorbehalten. Haftung für Druckfehler und -mängel wird ausgeschlossen. Mit den vorstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, wie sie in den Verkaufskatalogen und Preislisten sowie auf der Rückseite der Auftragsscheine und Rechnungen der GfSW mbH abgedruckt sind, erklären wir uns auch für zukünftige Bestellungen von Warenlieferungen und Reparaturleistungen der GfSW mbH einverstanden.
Ich/Wir willige(n) ein, dass die GfSW mbH Daten über die Aufnahme, Entwicklung und evtl. Beendigung der Geschäftsverbindung mit mir/uns erhebt und diese Daten an die von ihr mit der Datenverarbeitung beauftragten Dritten übermittelt; dies gilt auch für Daten aufgrund evtl. nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen Forderungen sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Mir/uns ist bekannt, dass die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten auch durch Weitergabe an die Warenkreditversicherung und/oder die Auskunfteien der GfSW mbH zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und deren Bonitätsüberwachung dienen. Bei online-Bestellungen gilt ergänzend die dort veröffentlichte Datenschutzerklärung.
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